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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Monis Hundepension

Monika Uhl

Römerstr. 23

86663 Asbach-Bäumenheim

Handy 01707070195

Homepage: www.monis-hundepension.de

E-Mail: info@monis-hundepension.de

Stand: 3.12.2023

 

§ 1 Geltungsbereich 

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden. 

 

§ 2 Vertragspartner/-abschluss 

 

Bevor Sie mir Ihren Hund anvertrauen, möchte ich Sie und Ihren Vierbeiner vorab zu einem persönlichen, kleinen Gespräch (Spaziergang) einladen.

 

(1) Vertragspartner sind die Hundepension und der Eigentümer/Halter des Hundes. 

(2) Der Pflegevertrag wird erst gültig wenn der Vertrag der Hundepension unterschrieben vorliegt und von der Hundepension per Whatsapp, telefonisch oder persönlich bestätigt ist

(3) Die Preise sind auf der Homepage und im Pflegevertrag einsehbar LINK Pflegevertrag

 

§ 3 Leistungen 

 

Wir kümmern uns um Ihren Vierbeiner, egal ob Urlaub, Krankheit oder wenn Sie einfach mal eine Auszeit brauchen.

Wir bieten tägliche Spaziergänge an. 

Tiergerechter Umgang ist für mich sehr wichtig! 

Bei mir lebt Ihr Hund in der Familie. 

Auch ein Hunderuheraum steht zur Verfügung.

Was wir nicht haben: 

Bei mir gibt es keine Massenhaltung (max. 2 Gasthunde).

Keinen Zwinger

§ 4 Impfungen, Krankheiten und Tod 

 

Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch anfallenden Kosten. Der gültige, deutsche Impfausweis ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension hinterlegt. Es wird ausdrücklich erklärt, dass das Tier gesund und entwurmt ist. 

Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. 

 

§ 5 Läufige Hündin 

 

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension berechnet hierfür eine Zusatzleistung, die im Pflegevertrag ersichtlich ist. LINK Pflegevertrag

 

§ 6 Haftung 

 

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. 

(2) Die Hundebetreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. 

(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension keine Haftung. 

 

§ 7 Nichtabholung/Tierheim

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 3 Tagen vermittelt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. 

 

§ 8 Preise 

 

Die gütigen Preise sind auf der Homepage zu finden. 

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Pflegevertrag festgelegten Preis zu bezahlen. 

(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird nach erbrachter Leistung in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet. 

 

§ 9 Stornierung / Leistungsreduzierung 

 

Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden sind folgende Gebühren pro Hund zu leisten:

- Keine Kosten bis 4 Wochen vor Abgabetermin 

- Danach fallen 50 % der Kosten als Stornogebühr an

- Eine Woche vorher sind Stornokosten von 80 % fällig

 

§ 10 Kundendaten 

 

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personen- und Hundedaten für die Tierbetreuung verwendet werden dürfen. Diese Daten werden ausschließlich für die Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension behält sich vor, während der Betreuung Fotos bzw. Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. 

 

§ 11 Ablehnungsrecht 

 

Die Hundepension kann Pflegeanfragen ohne Benennung von Gründen ablehnen. 

 

§ 12 Schlussbestimmungen 

 

Die Vertragssprache ist deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.